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Beitragszuschuss für den Kindergarten

Der Freistaat entlastet Familien mit Kindergartenkindern und bezuschusst ihnen die Kindergartenbeiträge. Alles, was du dazu wissen musst:

  • Was?
    100 Euro Zuschuss pro Kind und Monat zu Elternbeiträgen für die gesamte Kindergartenzeit.
  • Für wen?
    Für Eltern von Kindern, die in einen Kindergarten in Bayern gehen, der nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird. Der Beitragszuschuss gilt jeweils ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und bis zum Schuleintritt.
  • Wie?
    Ein Antrag ist nicht erforderlich! Der Freistaat zahlt den Zuschuss direkt an die Gemeinden, diese geben ihn an die Kita-Träger weiter. Die Kita-Träger müssen den Eltern die Beiträge um den entsprechenden Betrag reduzieren.
  • Aktuelle Infos zu Corona-Zeiten:
    Die Träger erhalten den Beitragszuschuss übrigens auch dann, wenn aufgrund von Corona-bedingten Schließungen vorübergehend keine Betreuung stattfindet.
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