Hauptinhalt
Beitragszuschuss für den Kindergarten
Der Freistaat entlastet Familien mit Kindergartenkindern und bezuschusst ihnen die Kindergartenbeiträge. Alles, was du dazu wissen musst:
- Was?
100 Euro Zuschuss pro Kind und Monat zu Elternbeiträgen für die gesamte Kindergartenzeit. - Für wen?
Für Eltern von Kindern, die in einen Kindergarten in Bayern gehen, der nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird. Der Beitragszuschuss gilt jeweils ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und bis zum Schuleintritt. - Wie?
Ein Antrag ist nicht erforderlich! Der Freistaat zahlt den Zuschuss direkt an die Gemeinden, diese geben ihn an die Kita-Träger weiter. Die Kita-Träger müssen den Eltern die Beiträge um den entsprechenden Betrag reduzieren. - Aktuelle Infos zu Corona-Zeiten:
Die Träger erhalten den Beitragszuschuss übrigens auch dann, wenn aufgrund von Corona-bedingten Schließungen vorübergehend keine Betreuung stattfindet.