Hauptinhalt

Finanzielle Leistungen

Überblick in Kürze

Die meisten Familienleistungen sind Bundesleistungen. In Bayern gibt es zusätzlich einige Landesleistungen für Familien. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen.

Bayerische Familienleistungen:

Welche bayerischen Familienleistungen kommen für Sie in Betracht?

  • Bayerisches Familiengeld: Eltern mit ein- bis zweijährigen Kindern in Bayern; 250 Euro pro Kind und Monat (ab dem 3. Kind: 300 Euro).
  • Beitragszuschuss: Zuschuss zu Elternbeiträgen für die gesamte Kindergartenzeit; 100 Euro pro Kind und Monat.
  • Bayerisches Krippengeld: Entlastung bei den tatsächlich zu tragenden Elternbeiträgen ab dem ersten Geburtstag bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen; bis zu 100 Euro pro Kind und Monat.
  • „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“: für Familien in bestimmten Notlagen.

TOOL-TIPP

Mit dem „Infotool Familie“ können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche bundesweiten Familienleistungen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erreichen die Familien direkt und tragen zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Ob das Kindergeld oder der jährliche Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommenssteuer.

  • Wie viel Kindergeld steht mir zu?
  • Wie lange bekomme ich Kindergeld?
  • Wo muss ich Kindergeld beantragen?
  • Kindergeld: Welche Dokumente muss ich vorlegen?
  • Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? Wie setzt er sich zusammen?

Ihr Ansprechpartner zum Kindergeld ist die Familienkasse. Alle Infos rund ums Kindergeld, den Kinderfreibetrag und die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie im BayernPortal, dem digitalen Serviceportal der Staatsregierung.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihre Kinder selbst betreuen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

  • Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
  • Bekomme ich Elterngeld, wenn ich im Ausland arbeite?
  • Elterngeld: Gibt es Einkommensgrenzen?

Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Anspruch auf Elterngeld finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Elterngeld: Voraussetzungen

Welche Formen von Elterngeld gibt es?

Beim ZBFS erfahren Sie alles über die Varianten BasisElterngeld, ElterngeldPlus und den (Partnerschafts-)Bonus: Elterngeld: die Varianten

Wie hoch ist mein Elterngeld?

TOOL-TIPP

Auf der Website des Bundesfamilienministeriums können Sie mit dem Elterngeldrechner Ihren Anspruch sofort online berechnen:

zum Elterngeldrechner

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Hier finden Sie Infos zum Bezugszeitraum von BasisElterngeld, ElterngeldPlus, (Partnerschafts-)Bonus und zu möglichen Kombinationen: Elterngeld: Infos zum Bezugszeitraum

Elterngeld: Sozialversicherung, Sozialleistungen, Steuern

Elterngeld beantragen: wo und wie?

Wie kann ich Elterngeld beantragen? Worauf muss ich beim Antrag auf Elterngeld achten?

Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeldgesetz ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Familiengeld wird seit September 2018 an Eltern ausgezahlt.

Das Familiengeld erhalten alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern. 

  • Für erste und zweite Kinder jeweils 250 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 Euro)
  • Ab dem dritten Kind jeweils 300 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 Euro)

Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen. Auf der Website des ZBFS finden Sie auch alle Infos zum Bayerischen Familiengeld.
Zur ZBFS-Website: Bayerisches Familiengeld

Das ZBFS beantwortet auf seiner Website häufige Fragen (FAQ) zum Familiengeld.

Außerdem hat das ZBFS ein Servicetelefon Familiengeld eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichen Sie dort kundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Telefon: 0931 32090929.

INFO

Eine Übersicht zu vielen wichtigen Fragen liefert das
Infoblatt „Bayerisches Familiengeld“.

Wichtiger Hinweis:

Familiengeld ist für alle Familien ein Plus. Es wird insbesondere nicht als Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II („Bürgergeld“) angerechnet.

Beitragszuschuss

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Seit dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Bayerisches Krippengeld

Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.

Auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld. Zur ZBFS-Website: Bayerisches Krippengeld

Antworten auf häufige Fragen (FAQs) zum Krippengeld

Als weitere Hilfestellung können Sie das ZBFS Servicetelefon Krippengeld nutzen. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beantworten Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Fragen. Telefon: 0931 32090929.

Familienerholung

Bayern unterstützt Familien, die sich einen gemeinsamen Familienurlaub nicht leisten können. Infos und weiterführende Links finden Sie in unserem Familienportal unter Erholung&Freizeit

 

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

  • Der Vater/die Mutter meines Kindes zahlt nicht regelmäßig Unterhalt. Wer hilft mir?
  • Trennung/Scheidung: Was tun, wenn der/die ehemalige Partner/Partnerin keinen Kindesunterhalt zahlt?
  • Wo kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
  • Wie lange kann ich Unterhaltsvorschuss beziehen?

Alleinerziehende Mütter und Väter können unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der andere Elternteil nicht (regelmäßig) Unterhalt zahlt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde ab 2020 mehr als verdoppelt und steigt seither weiter an. Der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beträgt nun 4.260 Euro. Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie über das Familienportal des Bundes

Alleinerziehend zu sein ist eine Herausforderung – auch in finanzieller Hinsicht. Um Alleinerziehende zusätzlich zu unterstützen, gibt es für sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag.

  • Was sind die Voraussetzungen des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?
  • Was bedeutet ein steuerlicher Entlastungsbetrag?
  • Wie hoch ist der steuerliche Entlastungsbetrag?
  • Steigt der Betrag bei mehreren Kindern?
  • Informationen sowie die Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen bietet das BayernPortal. Vertiefte Informationen zum Thema Steuern finden Sie in der Broschüre Steuertipps für Familien (Stand 2021).

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, aber nicht den ihres Kindes.

Die während der Corona-Pandemie eingeführte, erleichterte Vermögensprüfung wurde verstetigt: Es wird nur „erhebliches Vermögen“ berücksichtigt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 Bin ich anspruchsberechtigt?

TOOL-TIPP

Sie wollen wissen, ob der Kinderzuschlag für Ihre Familie in Betracht kommt? Hier geht´s zum „KiZ-Lotsen“.

Einfach und unkompliziert: Hier geht’s zum Online-KiZ-Antrag

Wohngeld

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Hier finden Sie Infos zu den Themen Wohngeld, Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Wenn das Einkommen nicht reicht, kann auch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Bürgergeld“) zurückgegriffen werden (auch als aufstockende Leistung). Dies kann alle Erwerbsfähigen sowie ihre Angehörigen im selben Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) betreffen.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfassen insbesondere den Regelbedarf für Kleidung, Ernährung, Strom etc., sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung (für Mieter die Warmmiete).

Info

Mit dem Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verknüpft. Mehr Infos dazu gibt es hier.

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Wenn die gesetzlichen Leistungen für Schwangere oder für Familien nicht ausreichen, kann in bestimmten Notlagen die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

In welchen Fällen springt die Stiftung ein? Wo kann ich einen Antrag stellen? Gibt es Einkommensgrenzen?

Beim ZBFS finden Sie erste Infos, Kontaktdaten sowie Links und können Folder herunterladen:

Ihre Info- und Serviceportale

  • In Bayern sollen künftig alle Menschen ihre Behördenangelegenheiten online erledigen können. Als zentrale Infoquelle wurde bereits das BayernPortal eingerichtet. Dort können Sie sich über alle Leistungen informieren und erste Online-Services nutzen. Auch viele Formulare können Sie im BayernPortal herunterladen. Zum BayernPortal
  • Federführend in sozialen Fragen in Bayern ist das Sozialministerium. Auf der Website des Sozialministeriums erfahren Sie u. a. alles über Bayerns Sozialpolitik von heute und morgen.
  • Kindergeld, Freibeträge für Kinder und vieles andere mehr – die Broschüre „Steuertipps für Familien“ (Stand 2021) informiert über die steuerlichen Besonderheiten insbesondere für Verheiratete, Familien mit Kindern oder alleinerziehende Elternteile. Zum Broschüren-Download