Hauptinhalt

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Freistaat unterstützt Alleinerziehende und gewährt unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsvorschuss von bis zu 293 Euro pro Kind und Monat.

Alle Fakten:

Was?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder:

  • für Kinder unter 6 Jahren höchstens 165 Euro pro Monat,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren höchstens 220 Euro pro Monat,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 293 Euro pro Monat.

Wie?

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss beim Jugendamt an deinem Hauptwohnsitz gestellt werden. (Einfach „Adressen Jugendämter Bayern“ in die Suchmaschine eingeben).

Für wen?

Für alleinerziehende Mütter oder Väter, deren Kinder noch nicht volljährig sind und im Inland leben wenn der andere Elternteil nicht (regelmäßig) Unterhalt zahlt.

Infos zu allen Anspruchsvoraussetzungen bietet die Sozial-Fibel unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_u035.php (oder einfach „Sozial-Fibel Unterhaltsvorschuss“ in die Suchmaschine eingeben).

zurück zur Übersicht