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Corona-Krise: Finanzielle Hilfen für Familien
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie stellt auch für Kinder und ihre Familien eine absolute Ausnahmesituation dar. Das starke Netzwerk Familie ist daher in der aktuellen Krisenzeit in besonderer Weise gefordert. Kinderbonus und Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung – im Folgenden finden Sie einen schnellen Überblick zu aktuellen Finanzhilfen für Familien.
Finanzielle Unterstützungsleistungen
- Einmaliger Kinderbonus: Für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2022 Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, wird ab Juli 2022 automatisch ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
- Einmalzahlung für Erwachsene: Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz bekommt, erhält zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten und pandemiebedingter Ausgaben zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Auszahlung ist ab Juli vorgesehen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Zur Website der Bundesagentur für Arbeit
- Corona-Sonderregelung beim Kinderzuschlag bis 31.12.2022 hilft Familien in Corona-Zeiten: Vermögen bleibt unberücksichtigt, Anderes gilt nur, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.
Zur Website der Bundesagentur für Arbeit - Informationen zu zusätzlichen Kinderkrankentagen finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
- Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Eltern wegen Schul- oder Kitaschließung verlängert auf 10 Wochen pro Elternteil bei Paarfamilien bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Bekomme ich weiterhin Arbeitsentgelt, auch wenn ich wegen der Betreuung meiner Kinder nicht arbeiten kann?
Zur Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums - Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis 23.09.2022 an die veränderte Situation angepasst. Weiterführende Information und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde aufgrund der besonderen Belastung während der Corona-Pandemie mehr als verdoppelt. Die Erhöhung des zusätzlichen Steuerfreibetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro gilt nun dauerhaft. Zum Familienportal des Bundes.
- Weitere Infos zu finanziellen Hilfen mit speziellen Regelungen wegen des Coronavirus etwa beim Kurzarbeitergeld oder Wohngeld finden Sie hier:
Zur Website des Bayerischen Sozialministeriums
- Einen allgemeinen Überblick über finanzielle Leistungen für Familien finden Sie hier:
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